Tipp steuerlich absetzbar
haushaltsnahe Dienstleistungen Hausmeisterservice
Andreas
SchwarzDienstleistungen
von A - Z
Alles
im und ums Haus / Wohnung / Gewerbe
Haushaltsnahe Dienstleistung sind steuerlich absetzbar:
Gemäß § 35 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) können Privatleute hierfür bis zu 600,- Euro / Jahr von der Steuer absetzen. Konkret werden von den Finanzämtern 20 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen für Arbeitsleistung bis maximal 3.000,- Euro / Jahr anerkannt.
Dieser Steuervorteil wird privaten Haushalten für ihre Gartenpflege und -renovierung
und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt.